Verkaufs-und Lieferungsbedingungen:
Im Inland gelten die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie.
Im Ausland gelten folgende Bedingungen:
Ein erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn dem Auftraggeber kein gegenteiliger Bescheid innerhalb von 4 Wochen zugeht.
Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sortierte Teillieferungen sowie Auslieferung vor den Terminen sind zulässig. In allen Fällen beträgt die Nachlieferfrist 12 Tage nach Schluß des letzten Liefertermins nach erfolgter Inverzugsetzung. Gestellte Fixtermine müssen von uns schriftlich bestätigt werden, wenn sie für uns bindend sein sollen. Valutierungen sind ausgeschlossen.
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer. Soweit der Käufer nicht Selbstversicherer ist, werden alle Sendungen von uns gegen Verlust versichert.
Bestellte Auswahl-oder Ansichtssendungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen beim Käufer gebührendfrei zurückgesandt werden.
Mängelrügen sind innerhalb von 12 Tagen anzubringen.
Von uns anerkannte Reklamationen berechtigen höchstenfalls zu Retournierung. Ersatzlieferung kann gemacht, jedoch nicht gefordert werden.
Bei höherer Gewalt oder unverschuldeter Betriebsstörung im eigenen Betrieb oder bei Betrieben, auf die wir angewiesen sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Bei längerer Dauer der Behinderung als 5 Wochen steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Die vereinbarten Preise beziehen sich auf den Warenwert ausschliesslich Umsatzsteuer. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs veräußern. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung der Ware durch Dritte ist uns sofort Mitteilung zu machen. Bei Zahlung nach Fähigkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% nach Bundesbankdiskont berechnet.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
Die Zahlung hat zu erfolgen in Bargeld, Scheck oder Banküberweisung.
Wechsel werden nicht angenommen.
Ist der Käufer in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Wir haben in diesem Falle auch das Recht, von Kaufverträgen zurückzutreten oder vor Lieferung Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu fordern.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Krefeld.
Das Amtsgericht Krefeld gilt für eventuelle Rechtsstreitigkeiten als zuständig vereinbart.
Für Nachbestellungen und Ergänzungen gelten diese Verkaufs-und Lieferungsbedingungen einschliesslich des Eigentumsvorbehalts, ohne dass dies besonders vereinbart wird.
Von diesen Verkaufs-und Lieferungsbedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Verbindlichkeit zu erlangen.